Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Geltungsbereich ARGE WSV Karte
Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der ARGE WSV Karte, bestehend aus den am Ende dieser AGB angeführten Liftgesellschaften (im Folgenden als „Mitgliedsbetriebe“ bezeichnet), und den natürlichen Personen (im Folgenden als „Kunde oder Inhaber“ bezeichnet), die die WSV Karte erwerben. Mit dem Kauf und der Verwendung der WSV Karte akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB. Darüber hinaus gelten die Beförderungsbedingungen jenes Mitgliedsbetriebes, dessen Lift- bzw. Pistenanlagen – samt Nebenanlagen – der Inhaber der WSV Karte konkret nutzt.
1. Bezugsberechtigung und Verwendung der WSV Karte
- Zum Bezug der WSV Karte sind alle Personen berechtigt, die eine, für die jeweilige Wintersaison aufrechte Mitgliedschaft bei zumindest einem der folgenden Vereine nachweisen können:
- Wintersportverein Spital am Semmering
- Wintersportverein Semmering
- Wintersportverein Schottwien
- Es besteht kein Anspruch auf Ausstellung einer kostenlosen WSV Karte für Kleinkinder (Damit sind Kinder gemeint, die auf Grund ihres Geburtsdatums noch nicht die Jahrgangsgrenzen laut WSV Karte Preisliste für Kinderkarten erreichen). Für die Beförderung von Kleinkindern gelten demnach die individuellen Tarifregelungen der einzelnen
- Die Jahrgänge der einzelnen Kategorien sind der Website unter dem Punkt „Tickets“ zu entnehmen.
- Personen ab einer Invalidität von 60 % gelten als Invalide (Nachweis erfolgt durch Vorlage einer sozialversicherungsrechtlichen Bestätigung im Original) und erhalten spezielle Tarife.
- Die WSV Karte ist nur für eine Person gültig und wird ausschließlich nach Bezahlung des Kaufpreises, Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse und einem Lichtbild Das Foto sowie Vor- und Nachname werden digital im dafür vorgesehenen Feld über das Kassasystem aufgedruckt. Für den Bezug der WSV Karte ist die persönliche Anwesenheit oder die Vorlage eines aktuellen Lichtbildes notwendig (ohne Kopfbedeckung und ohne Skibrille). Weitere Informationen betreffend der Verwendung Ihrer Daten finden Sie unter https://www.stuhleck.at/go/datenschutz .
- Die Karte ist nicht übertragbar, auch nicht innerhalb der
- Bei Bezug und bei Nutzung der Karte ist ein amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen bzw. mitzuführen.
- Die WSV Karte wird nur auf berührungslose Datenträger aufgespielt. Eine Keycard kostet Euro 3,00 und ist eine Pfandkarte. Die funktionstüchtige „Keycard Basic“ kann auch im nächsten Jahr wieder verwendet werden. Sollte eine Keycard nicht funktionieren, können die Daten auf eine neue Karte übertragen werden, für den Erwerb der neuen Karte ist jedoch ebenfalls ein Preis von Euro 3,00 zu bezahlen. Den Einsatz von Euro 3,00 für die jeweilige Keycard erhält der Kunde bei Rückgabe des unbeschädigten Datenträgers bei den Kassen retour. Für die Benutzung der Einrichtungen der WSV Karte hat der Kunde die WSV Karte immer mitzuführen und auf Verlangen – in Verbindung mit einem Lichtbildausweis – vorzuweisen.
2. Erwerb und Rücktritt
Der Erwerb der Karte kann wie folgt zustande kommen:
- Erwerb der Karte direkt im Skigebiet: Der Kunde bezahlt und erhält die gewünschte WSV Karte direkt an den als Verkaufsstellen ausgewiesenen Kassen des Skigebiets Stuhleck. Als solche stellen ausgewiesen sind derzeit:
- die Hauptkassa in der Talstation der Stuhleckbahn (Bundesstraße 6c, 8684 Spital am Semmering
- die Liftkassa der Schlepplifte Schieferwiese (Hinterleiten 1e, 8684 Spital am Semmering)
- Erwerb der Karte via Webshop: Skigebieten der ARGE WSV Karte steht es frei, die WSV Karte zusätzlich über deren Webshops zu vertreiben. Im jeweiligen Webshop werden alle für die Ausstellung der personenbezogenen Karte relevanten Daten abgefragt. Wenn der Bestellvorgang abgeschlossen ist, erhält der Kunde eine Zusammenfassung zu seiner Bestellung und hat anschließend die Möglichkeit, den Kauf per Onlinezahlung abzuschließen. Nach erfolgreichem Bezahlvorgang wird dem Kunden sowohl die Rechnung als auch eine Bestellbestätigung samt Abholcode an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. Mit diesem Abholcode kann die Karte an allen Kassen desjenigen Skigebiets, in dessen Webshop der Kunde die Karte gekauft hat, nach spätestens 48 Stunden abgeholt
- Der Rücktritt vom Kauf ist grundsätzlich ausgeschlossen wie in Punkt 3 dargestellt. Besondere Bedingungen werden im Punkt 8 Rückvergütung angeführt.
3. Tarife und Haftung
- Für den Erwerb der WSV Karte gelten die für die jeweilige Saison festgelegten
- Der nachträgliche Umtausch auf einen anderen Skipass und die Übertragung auf andere Personen sowie die Verschiebung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
- Der Inhaber der WSV Karte ist verpflichtet seinen Skipass so zu verwahren, dass Dritte keinen Zugriff haben, sodass Missbrauch, Verlust und Diebstahl vermieden werden können.
- Es besteht kein Rückvergütungsanspruch bei Schlechtwetter, Abreise, Krankheit (ausgenommen Punkt 8) Lawinengefahr, Ausfall oder Betriebsunterbrechungen von Anlagen, Sperre von
- Die einzelnen Mitgliedsbetriebe betreiben ihre jeweiligen Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten jeweils eigenverantwortlich und rechtlich selbständig. Der Mitgliedsbetrieb, welcher die WSV Karte verkauft, handelt und haftet nicht für die anderen Mitgliedsbetriebe. Er dient vielmehr nur als Verkaufsstelle. Der Erwerb der WSV Karte berechtigt den Inhaber zur Nutzung der von den Mitgliedsbetrieben angebotenen Leistungen. Der konkrete Leistungsvertrag (Benützungsvertrag/Beförderungsvertrag) kommt daher jeweils nur mit jenem Mitgliedsbetrieb zustande, dessen Anlagen gerade benützt werden. Es sind daher die im jeweiligen Skigebiet gültigen Tarif- und Beförderungsbestimmungen zu beachten. Die allfällige Haftung gegenüber den Gästen, sei es aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Bestimmungen, für Vorfälle aus bzw. beim Betrieb und der Benützung der Seilbahn- und Liftanlagen sowie Pisten trifft daher ausschließlich jenen Mitgliedsbetrieb, in dessen Verantwortungsbereich sich der Vorfall ereignet. Eine Haftung der übrigen Mitgliedsbetriebe wird ausgeschlossen. Für Anlagen, welche im oder neben dem Skigebiet des Mitgliedsbetriebes liegen, gesellschaftsrechtlich jedoch nicht zu jener Gesellschaft gehören, welche die WSV Karte-Vereinbarung unterzeichnet hat, in welchen aufgrund einer internen Pool-Konstellation aber die WSV Karte gültig ist (Sub-Partner), übernimmt der Mitgliedsbetrieb, in dessen Einflusssphäre diese Anlagen liegen, sämtliche haftungsrechtlichen Verpflichtungen im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Subpartners.
- Die Betriebseinstellung einzelner Anlagen während oder aller Anlagen am Ende der Saison aufgrund der Schneelage oder der Witterung bleibt vorbehalten. Ein Rückvergütungsanspruch besteht dadurch
4. Benützungsbestimmungen
Die WSV Karte ist nicht vor dem 15.11.2024 und nicht nach dem 30.03.2025 nutzbar. Im Gültigkeitszeitraum sind Karteninhaber während der jeweiligen Öffnungszeiten zur Nutzung aller jeweils in Betrieb befindlicher Seilbahn- und Liftanlagen der Mitgliedsgesellschaften berechtigt. Das jeweilige zur Verfügung stehende Angebot ergibt sich (tages)aktuell an den jeweiligen Kassen, an den elektronischen Panoramatafeln, aus den jeweiligen Infokanälen des Skigebietes und bei den jeweiligen Aufstiegshilfen sowie auch aus dem Internet.
Bei betriebsbedingten Sperren einzelner Mitgliedsbetriebe (teilweise oder auch gänzliche) – aus welchem Grund auch immer – besteht kein (auch kein aliquoter) Rückerstattungsanspruch.
5. Verlust/Diebstahl
Bei Verlust oder Diebstahl ist der Karteninhaber verpflichtet, dies umgehend bei einem Mitgliedsbetrieb zu melden, damit sofort eine Sperre der verlorenen bzw. gestohlenen Karte durgeführt werden kann. Weiters ist umgehend eine amtliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige zu machen. Die Ausstellung einer neuen Karte erfolgt nur gegen Vorlage dieser Verlust- oder Diebstahlsanzeige, welche vor einem Kartenmissbrauch ausgestellt worden sein muss. Eine Karte wird erst wieder entsperrt, wenn vom Koordinator der ARGE WSV Karte (Bergbahnen Stuhleck GmbH) oder einem Mitgliedsbetrieb die Freigabe kommt. Für die Ausstellung der Ersatzkarte sind vom Kunden Euro 25,00 als Bearbeitungsgebühr und Euro 3,00 für die Keycard zu entrichten.
6. Vergessen der WSV Karte
Vergisst der Kunde die WSV Karte, so hat er den Tarif des jeweiligen Mitgliedsbetriebes für die Dauer der Benützung zu bezahlen. Es besteht kein Rückvergütungsanspruch der auf Grund der vergessenen WSV Karte bezahlten Benützungsgebühr – auch nicht bei nachträglicher Vorlage einer gültigen WSV Karte.
7. Rückvergütung Unfall/Krankheit
- Bei Unfall oder Krankheit mit einer Gesundheitsbeeinträchtigung von mindestens fünf Wochen erfolgt eine Rückvergütung gemäß unterhalb angeführter
- Für die Geltendmachung des Rückvergütungsanspruches ist vom Nutzer ein ärztliches Attest (im Falle des Unfalls oder der Krankheit mit der Dauer der Gesundheitsbeeinträchtigung)vorzulegen, bis zur Vorlage dieses ärztlichen Attestes besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
- Die Höhe des Anspruchs auf Rückvergütung bestimmt sich nach dem Ausstellungsdatum des ärztlichen Attests. Bei der Rückvergütung wird immer mit einer Saisondauer von 120 Skitagen gerechnet. Zur Berechnung der Rückvergütung wird unabhängig vom tatsächlichen Saisonbeginn immer vom 1. Dezember bis Ende Februar der jeweiligen Skisaison
Bearbeitungsgebühr
Für die Bearbeitung anteiliger Rückvergütungen wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 35,- verrechnet und vom Rückvergütungsanspruch in Abzug gebracht. Ist der Rückvergütungsanspruch geringer als die Bearbeitungsgebühr, wird diese dem Anspruchsteller in Rechnung gestellt.
Nichtinanspruchnahme der angebotenen Leistungen
- Ausdrücklich wird festgehalten, dass keine (anteilige) Rückerstattung geltend gemacht werden kann, wenn die Mitgliedsbetriebe leistungsbereit sind, der Karteninhaber diese Leistungen aber auf Grund persönlicher Überlegungen/Entscheidungen nicht in Anspruch Sollten daher z.B. behördliche Maßnahmen für die Inanspruchnahme der Leistungen angeordnet werden (z.B. Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testnachweises, eines Impfnachweises, etc.) und sollte der Karteninhaber diese Nachweise nicht erbringen können oder wollen, so kann kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung geltend gemacht werden. Dieser Ausschluss ist für alle Kartenkategorien gültig.
8. Missbrauch
Jede missbräuchliche Verwendung der WSV Karte durch den Kunden hat den sofortigen und ersatzlosen Entzug der WSV Karte zur Folge. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere im Falle der (versuchten) Weitergabe und Verwendung der WSV Karte an/durch Dritte, des Erwerbes durch unrichtige Angaben über Hauptwohnsitz, Alter, Beschäftigungsverhältnis etc. oder wenn diese durch die Vorlage falscher Bestätigungen erschlichen wurde, vor. Im Falle der missbräuchlichen Verwendung ist der Kunde darüber hinaus verpflichtet, eine Vertragsstrafe in der Höhe von Euro 250,00 an den betroffenen Mitgliedsbetrieb (in dem der Missbrauch aufgedeckt wurde) zu bezahlen. Ebenso behält sich der betroffene Mitgliedsbetrieb die Einbringung einer Strafanzeige vor.
9. Defekter Datenträger
Wird ein WSV Karte Datenträger (Keycard) am Drehkreuz nicht akzeptiert, obwohl die Karte laut Aufdruck gültig ist, ist von jenem Mitgliedsbetrieb eine „Karte neu“ auszustellen, in dessen Gebiet der Fehler auftritt. Für die neue Keycard ist vom Kunden wiederum ein Betrag in der Höhe von Euro 3,00 zu entrichten. Für die defekte, aber äußerlich unbeschädigte Keycard, werden die Euro 3,00 rückerstattet. Sollte eine äußerliche Beschädigung vorliegen, werden die Euro 3,00 jedoch nicht ausbezahlt.
10. Schadenersatz
Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Im Übrigen gelten die Tarif- und Beförderungsbestimmungen der jeweiligen Mitgliedsbetriebe.
11. Gerichtsstand/anzuwendendes Recht
Für alle gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, wegen Streitigkeiten aus diesem Vertrag erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Es gilt österreichisches materielles Recht. Vertragssprache ist Deutsch.
12. Adressänderung
Im Falle eines Wohnsitzwechsels ist der Kunde verpflichtet, binnen 14 Tagen die neue Wohnanschrift bekannt zu geben.
13. Liste der Mitgliedsbetriebe (Liftgesellschaften)
Skigebiet Stuhleck:
- Bergbahnen Stuhleck GmbH (Bundesstraße 6c, 8684 Spital am Semmering)
- Schlepplifte Schieferwiese GnBR (Hinterleiten 1e, 8684 Spital am Semmering)
- Familienschischlepplifte Spital am Semmering KG (Kaltenbachstr. 7,8684 Spital am Semmering)
- Taberhofer GmbH (Kaltenbachstraße 10b, 8684 Spital am Semmering)
Skigebiet Semmering Hirschenkogel:
- Semmering Hirschenkogel Bergbahnen GmbH (Carolusstraße 3, 2680 Semmering)
- Happylift Semmering (Bundesstraße 2 c, 8685 Steinhaus am Semmering)
Stand Oktober 2024